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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Wegfall des Unterhalts infolge grober Unbilligkeit?

    | Der Auffangtatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB (Grobe Unbilligkeit) ist nicht erfüllt, wenn der unterhaltsberechtigte geschiedene Gatte, der ein länger andauerndes Verhältnis zu einem neuen Partner unterhält, die Lebensbereiche gleichwohl getrennt hält und die Beziehung damit bewusst auf Distanz angelegt hat. |