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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Versorgungsleistungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten für einen neuen Lebenspartner

    | Der Wert der Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte während der Trennungszeit oder nach rechtskräftiger Ehescheidung für einen neuen Lebenspartner erbringt, tritt als Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege der Differenzmethode in die Berechnung des Trennungsunterhalts bzw. nachehelichen Unterhalts einzubeziehen (BGH 5.5.04, XII ZR 10/03, FamRZ 04, 1170 und XII ZR 132/02, FamRZ 04, 1173, Abruf-Nrn. 041758 und 041775). |