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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Unterhalt für Krankenvorsorge und Pflegeversicherung von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle

    | Praxishinweis: Bedarf ein Unterhaltsberechtigter häufig ärztlicher Hilfe und ist sein Elementarunterhalt unzureichend, kann neben diesem auch der Krankenvorsorgeunterhalt Vorrang vor der Altersvorsorge haben. Ist der Krankenvorsorge-im Verhältnis zum Elementarunterhalt zu hoch, kann das Familiengericht den Gesamtunterhalt unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien anderweitig auf die verschiedenen Unterhaltsbestandteile verteilen. Der Elementar- und der Krankenvorsorgeunterhalt sind dabei gleichrangig, während der Altersvorsorgeunterhalt nachrangig ist (BGH FamRZ 89, 483). |