01.06.2002 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Ehevertrag und richterliche Inhaltskontrolle: Risiken für die Vertragsfreiheit?
Das BVerfG hat neue Maßstäbe bei der Problematik des vorehelichen Verzichts einer Schwangeren auf nachehelichen Unterhalt und bei der Freistellung des Vaters von Kindesunterhalt gesetzt (BVerfG, FamRZ 01, 343 = NJW 01, 957; bestätigt durch BVerfG, Beschluss, FamRZ 01, 985). Dazu die folgenden Einzelheiten:
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