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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Differenzmethode auch bei Versorgung eines neuen Partners

    Das (fiktive) Entgelt für Versorgungsleistungen, die die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau ihrem neuen Partner erbringt, ist grundsätzlich per Differenzmethode zu berücksichtigen (BGH 5.9.01, XII ZR 336/99, FamRZ 01, 1693). (Abruf-Nr. 011387)