01.07.2001 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Differenzmethode auch bei Versorgung eines neuen Partners
Das (fiktive) Entgelt für Versorgungsleistungen, die die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau ihrem neuen Partner erbringt, ist grundsätzlich per Differenzmethode zu berücksichtigen (BGH 5.9.01, XII ZR 336/99, FamRZ 01, 1693). (Abruf-Nr. 011387)
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