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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Der Vorsorgeunterhalt wegen Alters-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

    | Mit Einführung des Versorgungsausgleichs (VA) hat der Gesetzgeber ergänzende unterhaltsrechtliche Regelungen in § 1361 Abs. 1 S. 2, § 1578 Abs. 3 BGB getroffen, mit denen ein Ausgleich für den Wegfall der Teilhabe an den Versorgungsanrechten des Ausgleichspflichtigen für die Zeit nach Zustellung des Scheidungsantrags geschaffen wurde. Da auch der Altersvorsorgeunterhalt nicht im Quotenunterhalt enthalten ist, muss er - wie der Krankenvorsorgeunterhalt (dazu Büte, FK 03,72) - betragsmäßig gesondert geltend gemacht werden (BGH FamRZ 85, 690 = NJW 85, 1701). Dazu im Einzelnen: |