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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Änderung bei Wertsicherungsklauseln (Inflationsausgleich) ab 2003 beachten

    | Wertsicherungsklauseln dienen dazu, den nominell festgelegten Unterhalt trotz sich ändernder Verhältnisse wertmäßig zu sichern. Das Statistische Bundesamt berechnet ab 2003 bestimmte Verbraucherindizes künftig nicht mehr. Der folgende Beitrag zeigt, welche Klauseln weiterhin gelten. |