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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Checkliste

    Welche Rechte stehen dem nicht ehelichen Lebenspartner bei Wohnraum-Anmietung durch den Partner zu?

    | Die im Mietrecht in Zusammenhang mit einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft auftretenden Probleme sind ganz unterschiedlich. Hierbei es kommt darauf an, ob einer der Partner bereits über eine Wohnung verfügt, in die er den anderen aufnimmt, oder ob die Partner gemeinsam eine Wohnung suchen und diese entweder nur von einem Partner oder von den Partnern gemeinsam gemietet wird. Je nach der Fallgestaltung sind Besonderheiten bei Kündigung, Kündigungsschutz, Eintritt in den Mietvertrag bei Tod eines Partners und dem Verhältnis der Partner der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zum Vermieter zu beachten. In den folgenden Checklisten finden Sie die Antworten, die Sie für die Beratung ihrer Mandanten benötigen, wenn nur einer der nicht ehelichen Partner Wohnraum anmietet (zu gemeinsamen Mietverträgen: Burhoff, FK 2/01, 25). |