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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar

    Seit 1.7.04: Neue Streitwerte und Anwaltsgebühren

    | Am 1.7.04 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) vom 12.5.04 (BGBl. I, 718) in Kraft getreten. Es hat die BRAGO durch das RVG ersetzt. Das Gerichtskostengesetz (GKG) ist systematisch neu gegliedert worden. Auch die Kostenordnung (KostO) ist teilweise geändert worden. Die Bestimmungen des GKG und der KostO über die Gegenstandswerte gerichtlicher Verfahren bleiben Bemessungsgrundlage für die Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren. Änderungen in der Streitwertberechnung wirken sich auf die Höhe der Anwaltsgebühren aus. |