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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Fortgeltung der Anrechnungsmethode: Zinsen aus Kapital nach Durchführung des Zugewinnausgleichs

    | Hat der Unterhaltsberechtigte nach der Trennung im Wege des Zugewinnausgleichs Kapitalvermögen erworben und dies verzinslich angelegt, sind die Zinseinkünfte auch auf Grund der neuen BGH-Rechtsprechung zu bedarfsprägenden Erwerbseinkünften vom 13.6.01 weiterhin im Wege der Anrechnungsmethode bedarfsdeckend anzurechnen (BGH 27.6.01, XII ZR 135/99, FamRZ 01, 1291). (Abruf-Nr. 011266) |