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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Fortgeltung der Anrechnungsmethode: Zinsen aus Kapital nach Durchführung des Zugewinnausgleichs

    Hat der Unterhaltsberechtigte nach der Trennung im Wege des Zugewinnausgleichs Kapitalvermögen erworben und dies verzinslich angelegt, sind die Zinseinkünfte auch auf Grund der neuen BGH-Rechtsprechung zu bedarfsprägenden Erwerbseinkünften vom 13.6.01 weiterhin im Wege der Anrechnungsmethode bedarfsdeckend anzurechnen (BGH 27.6.01, XII ZR 135/99, FamRZ 01, 1291). (Abruf-Nr. 011266)