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  • 01.01.2005 | Aktuelle Gesetzgebung

    LPartG: Verbesserte Bedingungen beschlossen

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Der Bundestag hat am 29.10.04 das überarbeitete Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) beschlossen (BT-Drucksache 15/3445). Da die Neuerungen am 29.11.04 auch den Bundesrat passiert haben, tritt das Gesetz am 1.1.05 in Kraft.Hier sind die Eckpunkte der Änderungen (zum LPartG Kracht, FK 04, 209):  

     

    Stiefkindadoption: Bringt ein Lebenspartner ein leibliches Kind mit in die Partnerschaft oder bekommt er eines in der Beziehung, kann der andere das Kind adoptieren. Es gelten die normalen Adoptionsregeln, etwa die Zustimmung das anderen leiblichen Elternteils. Das Kind erwirbt Erbansprüche auch an diesen Partner.  

     

    Hinterbliebene: Die Versorgung, wie sie derzeit in der Rentenversicherung gilt, wird auf eingetragene Lebenspartnerschaften übertragen.