Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Erlös aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw, der aber nur zu 25 % betrieblich genutzt wurde, sodass sich die AfA-Beträge in der Vergangenheit wegen der privaten Nutzungsentnahme ebenfalls nur in dieser Höhe steuerlich ausgewirkt haben, in voller Höhe der Besteuerung zugrunde zu legen (FG Sachsen 4.5.17, 5 K 1362/15; Rev. BFH VIII R 9/18, ).
Wird ein Kaufpreis durch Vergleich nachträglich gemindert ist dieses kein rückwirkendes Ereignis, eine Änderung der Grunderwerbsteuer über § 175 AO ist nicht möglich (FG München 11.4.18, 4 K 103/18; Rev.
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. Höhe des Betriebsausgabenabzugs bei Auflösung einer Pensionsrückstellung.
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG bleibt u. a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch den überlebenden Ehegatten steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim). Dieser Begriff des mit einem Familienheim bebauten Grundstücks ist nach ...
Nach § 7g Abs. 1 S. 1 EStG ist die Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens begünstigt, wenn die Wirtschaftsgüter „in einer inländischen Betriebsstätte des ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung.
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Um herauszufinden, was Veränderungsbereitschaft fördert, wird in verschiedenen Branchen in Österreich und Deutschland eine Online-Befragung durchgeführt. Die –anonyme –Befragung läuft noch bis zum 30.9.18. Sie ist Teil eines Forschungsprojekts der Europa-Universität Flensburg und wird schon zum zweiten Mal durchgeführt. Alle Teilnehmer erhalten eine Gesamtauswertung. Wenn aus einer Organisation mehr als 5 Personen teilnehmen, können auch organisationsbezogene Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.