Ermittelt der Steuerpflichtige berechtigterweise seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung, ist der Umfang der ihn treffenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und folglich auch die Zugriffsbefugnis des ...
Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios einhergehende geldwerte Vorteil ist für die teilnehmenden Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig, wenn die monatliche Freigrenze in Höhe von 44 EUR nach Anrechnung ...
Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist ein Kindergeldanspruch nicht nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG wegen einer ersten berufsqualifizierenden Maßnahme zum Steuerfachgehilfen und anschließender Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen, wenn das volljährige Kind sein Ausbildungsziel – die Erlangung des akademischen Grads eines „Bachelor of Arts“ – offenbar planmäßig in einem zeitlich zusammenhängenden Weg (Abschluss Berufskolleg – Abschluss einer Berufsausbildung – Zugang zur Hochschule und ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Die Ausnahme von der Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG greift nach einem Urteil des FG Köln auch dann für die gesamte Wohnung, wenn innerhalb der zehnjährigen Frist eine weit überwiegend zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung veräußert wird, in der sich ein häusliches Arbeitszimmer befindet (FG Köln 20.3.18, 8 K 1160/15; Rev. BFH IX R 11/18, ).