Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingtem Fristversäumnis bei einer langfristig bekannten Erkrankung ist nicht möglich, da entsprechende Vertretungsvorsorge hätte getroffen werden müssen (BFH 9.4.18, X R 9/18).
Nach Auffassung des FG Saarland liegt ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auch dann vor, wenn eine unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft tatsächlich nicht für Übernachtungen genutzt wird, sondern der ...
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn ihr nicht eindeutig zu entnehmen ist, bei welcher Behörde ein Einspruch einzulegen ist, wodurch eine Einspruchsfrist von einem Jahr gilt (FG Schleswig-Holstein, 21.3.
Nach der gesetzlichen Fiktion des § 9 Abs. 4 S. 8 EStG ist seit VZ 2014 – entgegen der vorhergehenden Rechtsprechung des BFH – als erste Tätigkeitsstätte auch eine Bildungseinrichtung auszusehen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Nach einer Entscheidung des FG Münster kann daher eine an einer deutschen Hochschule im Rahmen einer Zweitausbildung eingeschriebene Studentin für Zeiträume von Auslandssemestern ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf eine zur Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen.
In manchen Bundesländern sehen Regelungen im Straßenreinigungsgesetz vor, dass Steuerpflichtige zur Reinigung der vor ihrem Haus entlang führenden Straßen und Gehwegen verpflichtet sind und daher die Kosten für die ...
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Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind ab VZ 2013 gemäß § 33 Abs. 2 S. 4 EStG nur noch dann zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zugelassen, wenn es sich um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Im Zusammenhang mit Scheidungsprozesskosten hatte der BFH kürzlich entschieden, dass als Existenzgrundlage i. S.