24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · FGO § 52d S 2 · VI R 9/24
War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?
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24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · FGO § 52d S 2 · VI R 8/24
War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?
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24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · FGO § 52d S 2 · VI R 7/24
War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?
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24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · FGO § 52d S 2 · VI R 6/24
War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?
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24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · InvStG § 56 Abs 2 · VIII R 31/23
Liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, wenn ein zum 31.12.2017 erzielter fiktiver Veräußerungsgewinn (ermittelt ohne Teilfreistellung) in voller Höhe versteuert wird und der im Jahr 2019 erzielte fiktive Veräußerungsverlust (ermittelt nach neuer Rechtslage mit dem Teilabzugsverbot) anteilig gekürzt wird?
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24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · KaffeeStG § 17 Abs 2 · VII R 21/23
Steuerschuldner für Kaffeesteuer:
Ist der Begriff "in Besitz halten" aus § 17 Abs 2 Satz 3 KaffeeStG im Sinne des Art. 33 EGRL 118/2008 auszulegen und wird damit als Steuerschuldner auch der Beförderer (Spedition) der verbrauchsteuerpflichtigen Waren erfasst?
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24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · KaffeeStG § 17 Abs 2 · VII R 13/23
Wie ist für die Frage nach dem Steuerschuldner der Begriff des Versenders und der Begriff des in Besitz halten nach § 17 Abs. 2 Kaffeesteuergesetz auszulegen?
Kann auch ein Frachtführer, welcher eine Kaffeelieferung vornimmt Versender sein?
Bleiben Abhängigkeitsverhältnisse im Bereich der harmonisierten Verbrauchssteuern unberücksichtigt und scheitert damit ein in Besitz halten durch eine juristische Person mangels tatsächlicher Sachherrschaft?
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