22.08.2025 · Anhängiges Verfahren · AO § 146 · X R 32/24
Ordnungsmäßigkeit, Kasse, Buchführung, Betriebsausgabe, Verzögerungsgeld
Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr
Ist die nachträgliche Beurteilung eines möglichen Vergleichs des Sollbestands mit dem Istbestand davon abhängig, dass aus vorliegenden Unterlagen an keiner Stelle eine nachvollziehbare Dokumentation eines durch Auszählen ermittelten Istbestandes hervorgeht?
Ist ein Kassenbuch in geschlossener, also gebundener Buchform zu führen?
Ist die Festschreibung einer Buchführung Voraussetzung für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Buchführung?
Ist ein Verzögerungsgeld, das in Zusammenhang mit einer Außenprüfung festgesetzt wird als Betriebsausgabe abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 32/24
Normen: AO § 146, AO § 146 Abs 2c
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger