Von der Eidesstattlichen Versicherung kann im Erbscheinsverfahren nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn etwa die Verhältnisse so klar und einfach liegen, dass sie die Erbrechtslage ohne Zweifel ergeben oder wenn der Sachverhalt bereits durch ein anderes Erbscheinsverfahren geklärt ist (Schleswig-Holsteinisches OLG 24.3.14, 3 Wx 17/14, Abruf-Nr. 141894 ).
Bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils erhält der Erwerber neben dem Abzugsbetrag von 150.000 EUR einen Verschonungsabschlag von 85 %, wenn die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter des ...
Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft dar (FG Münster 24.10.13, 3 K 103/13 Erb, Abruf-Nr. 140033 , Revision ...
Wird Grundvermögen in Form von Wohnungs-, Teileigentum, Ein- oder Zweifamilienhäusern vererbt oder verschenkt, ist der Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren zu ermitteln und für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuerfestsetzung gesondert festzustellen. Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke). Grundlage sind ...
Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen (EuGH 12.6.
Von der Eidesstattlichen Versicherung kann im Erbscheinsverfahren nur ausnahmsweise abgesehen werde, wenn etwa die Verhältnisse so klar und einfach liegen, dass sie die Erbrechtslage ohne Zweifel ergeben oder wenn der ...
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
Sterbegelder, die eine berufsständische Versorgungseinrichtung an den Ehegatten des verstorbenen Versicherten zahlt, sind keine Leistungen i.S. von § 22 Nr. 1 S. 3a aa EStG und unterliegen daher nicht der ESt (FG Baden-Württemberg 13.11.13, 4 K 1203/11).