Wird im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH ein Dritter zur Übernahme des neuen Gesellschaftsanteils zugelassen, kann eine freigebige Zuwendung der Altgesellschafter an den Dritten (Neugesellschafter) vorliegen. Klärungsbedürftig kann in einem solchen Fall sein, was zu welchem Zeitpunkt Gegenstand des Erwerbs ist und wie eine vom Neugesellschafter zu leistende Einlage bei der Ermittlung der Bereicherung zu berücksichtigen ist. Zudem stellt sich die Frage, ob und wie die Steuervergünstigungen der §§ 13a, ...
Der BFH hat entschieden, dass bei einem Darlehensverhältnis unter Eheleuten die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes (§ 32d Abs. 1 EStG) dann nach § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen ist, wenn zwischen den ...
Müssen die Abkömmlinge für die Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim Zuzahlungen leisten, können sie die Leistungen einerseits als außergewöhnliche Belastung geltend machen und andererseits eine ...
Ergibt die Auslegung eines wirksamen handschriftlichen Testaments, dass es dem Erblasser für den Fall des doppelten Vorversterbens jeweils der zu Alleinerben eingesetzten Mutter und des Vaters darauf ankam, dass „keiner von meiner Verwandtschaft etwas erbt“ und der Nachlass „einem wohltätigen Zweck zugeführt wird“, liegt nach dem Versterben beider Elternteile das Erbrecht beim Fiskus, der aber durch die Zweckauflage gebunden ist, die Nachlassgegenstände den im Testament beispielhaft aufgeführten ...
Die Verfügungen des verstorbenen Ehegatten bleiben wirksam, wenn er sie in gleicher Weise getroffen hätte, wenn die angefochtene Verfügung des anderen Ehegatten von vornherein nur den Inhalt gehabt hätte, den sie ...
Von der Steuer auf den Letzterwerb ist die auf Vorerwerbe entfallende tatsächlich zu entrichtende Steuer nach § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG in zutreffender Höhe und nicht in der fehlerhaft zu hoch festgesetzten Höhe ...
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In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn von Todes wegen ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird. (BFH 11.12.14, II R 30/14, Abruf-Nr. 174677 )