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  • 02.03.2015 · Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Lüneburg

    Bestattungspflicht entfällt nicht deshalb, weil der Verstorbene dem Sohn Bier zu trinken gegeben hat

    | Auch wer als Kind von seinem Vater Bier zu trinken bekommt und deshalb nicht kindgerecht behandelt wird, muss die Bestattungskosten des Vaters bezahlen (VG Lüneburg 16.12.14, 5 A 146/14, Abruf-Nr. 143885 ). |

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