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  • 02.03.2015 · Fachbeitrag · Verwaltungsgericht Lüneburg

    Bestattungspflicht entfällt nicht deshalb, weil der Verstorbene dem Sohn Bier zu trinken gegeben hat

    Auch wer als Kind von seinem Vater Bier zu trinken bekommt und deshalb nicht kindgerecht behandelt wird, muss die Bestattungskosten des Vaters bezahlen (VG Lüneburg 16.12.14, 5 A 146/14, Abruf-Nr. 143885 ).