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  • 29.10.2021 · Nachricht · Handschriftliches Testament

    Keine Grundbuchberichtigung ohne Erbschein

    | Sohn S ist im handschriftlichen gemeinschaftlichen Testament seiner Eltern als Schlusserbe eingesetzt worden. Nach dem Tod des Ehemanns wurde das Testament beim Nachlassgericht abgeliefert und sodann eröffnet. Auf Grundlage des Testaments wurde zugunsten der Ehefrau – die Ehegatten hatten sich im ersten Schritt gegenseitig als Alleinerben bestimmt – ein Erbschein erteilt. Nach dem Tod der Ehefrau beantragte S auf Basis des nun erneut eröffneten Testaments Grundbuchberichtigung. Dieses Ansinnen lehnte das Grundbuchamt ab. Diese Auffassung wurde vom OLG Schleswig letztlich auch bestätigt. |

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