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  • · Fachbeitrag · Grundstückskauf

    Minderjährigenschutz: Grundbuchamt durfte keine familiengerichtliche Genehmigung einfordern

    Der Erwerb eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass für einen minderjährigen Alleinerben verwaltet, bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung (OLG Karlsruhe 1.6.15, 11 Wx 29/15, Abruf-Nr. 145212).

    Sachverhalt

    Der Testamentsvollstrecker (TV) erwarb mit notariellem Kaufvertrag für den minderjährigen Erben, dessen Erbteil unter Dauertestamentsvollstreckung stand, ein Grundstück. Beantragt war - neben der Eigentumsumschreibung - die Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch. Das Grundbuchamt war der Ansicht, für den Vollzug des Grundstückskaufvertrags sei die Vorlage einer familiengerichtlichen Genehmigung erforderlich.

     

    Entscheidungsgründe

    Der TV ist Treuhänder und Inhaber eines privaten Amtes. Er ist also weder Vertreter des Erblassers noch des Erben. Daraus folgt, dass der TV seine Befugnis, den Minderjährigen zur Kaufpreiszahlung zu verpflichten und im Gegenzug für ihn Grundeigentum zu erwerben, nicht aus einer (allgemeinen) Vertretungsbefugnis für den minderjährigen Käufer, sondern aus seinem Amt als TV ableitet.

    Karrierechancen

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