29.01.2016 · Fachbeitrag · Grundbuchamt
Erbvertrag mit Rücktrittsrecht als Erbnachweis
Ein notarieller Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll genügt als Erbnachweis. Dies gilt auch, wenn sich die Parteien des Erbvertrags ein Rücktrittsrecht vorbehalten haben.
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