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  • 27.06.2014 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof

    Ansprüche auf Urlaubsabgeltung gehen auf die Erben über

    Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen (EuGH 12.6.14, C-118/13, Abruf-Nr. 141844 ).