27.06.2014 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Ansprüche auf Urlaubsabgeltung gehen auf die Erben über
Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen (EuGH 12.6.14, C-118/13, Abruf-Nr. 141844 ).
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