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  • 27.03.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof


    Flugzeugabsturz: Erbe haftet für Unterhalt


    | Erben eines durch einen Flugzeugabsturz gestorbenen Passagiers ­können einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des verstorbenen Flugkapitäns haben, der den Absturz des Flugzeugs zumindest leicht fahrlässig verursacht hatte (BGH 22.1.13, VI ZR 263/11, Abruf-Nr. 131042 ).
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