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  • 31.08.2021 · Nachricht · Bemessung des Streitwertes

    Höhe des Pflichtteils und des Streitwertes im Klageverfahren

    | Nach dem Tod des Erblassers zahlte der Erbe rd. 16.500 EUR an den Pflichtteilsberechtigten, nachdem dieser seinen Pflichtteil geltend gemacht hatte. Gleichwohl ging der Streit weiter. Der Pflichtteilsberechtigte verklagte den Erben auf Zahlung weiterer 14.000 EUR. Der Erbe hingegen war der Auffassung, bereits zu viel gezahlt zu haben, da der Anspruch sich nach Aufstellung des Nachlassverzeichnisses und der Bewertung des Nachlasses als deutlich niedriger erweist. Daher erhob der Erbe Widerklage auf Rückzahlung von 5.000 EUR. Der Prozess endete im Wege eines Vergleichs. Fraglich war nun, wie der Streitwert zu bemessen war. |

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