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  • 28.09.2023 · Fachbeitrag · Kosten des Rechtsstreits

    Wie bemisst sich der Streitwert einer Stufenklage?

    | Der spätere Erblasser E setzte seine Ehefrau F zur Alleinerbin ein. Nach seinem Tod machte Sohn S Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend und erhob eine Stufenklage. Seine Pflichtteilsquote bezifferte S auf 1/16, den Wert seiner Ansprüche auf mindestens 10.000 EUR. Mit Teilurteil wurde die F zur Vorlage eines Verkehrswertgutachtens hinsichtlich einzelner, zum Nachlass gehörender Gegenstände verurteilt. Nachdem die F dem S auf die Pflichtteilsansprüche 265.000 EUR gezahlt hatte, erklärte S den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Das Landgericht setzte den Streitwert des Verfahrens auf 10.000 EUR fest und erlegte der F die Kosten des Rechtsstreits auf. Dagegen legte der Anwalt der Beklagten F eine Streitwertbeschwerde ein. Und im Ergebnis wohl zu Recht. Das OLG München setzte den Streitwert in seinem Beschluss von 14.8.23 auf bis zu 230.000 EUR fest. |

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