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  • 04.01.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsgericht Berlin

    Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch – das gilt nicht mehr!

    | Nach ständiger Rechtsprechung des BAG erlischt der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endete. Er wandelte sich nicht in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG um (BAG 20.9.11, 9 AZR 416/10, ZEV 12, 162). Dieser Rechtsprechung ist der EuGH entgegengetreten (EuGH 12.6.14, Bollacke, C-118/13, ZEV 14, 502 ff.). |

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