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  • 26.03.2021 · Nachricht · Antragsverfahren

    Erlass eines quotenlosen Erbscheins: Wer muss zustimmen?

    | Die Frage, wer bei der Beantragung eines quotenlosen Erbscheins seine Zustimmung erteilen muss, ist umstritten. Die zwei bekanntesten obergerichtlichen Entscheidungen hierzu liegen diametral auseinander. Während das OLG München in seinem Beschluss vom 10.7.19 (31 Wx 242/19) fordert, dass alle in Betracht kommenden Erben auf die Aufnahme der Erbquoten im Erbschein verzichten müssen, lässt es das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss ausreichen, dass nur die Antragsteller auf die Angaben der Quoten verzichten (OLG Düsseldorf 17.12.19, 25 Wx 55/19). |

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