01.12.2020 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Abbruchkosten nach unentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes sind Herstellungskosten
| Die Rechtsgrundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten beim Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. § 6 Abs. 3 EStG begründet dabei aber keine umfassende „Fußstapfentheorie“. Die aus der Abbruchabsicht resultierende Qualifikation als Herstellungskosten des neuen Gebäudes bleibt von der in § 6 Abs. 3 EStG geregelten Buchwertfortführung unberührt (BFH 27.5.20, III R 17/19, Abruf-Nr. 217989 ). |