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  • · Fachbeitrag · Nießbrauchsgestaltungen

    BFH äußert sich zu den Folgen der entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchsrechts

    von StB Matthias Borgmeier und RA Ann-Kristin Gruner

    Nießbrauchsgestaltungen stellen die beteiligten Berater regelmäßig vor enorme Herausforderungen. Vielfach ist ungewiss, wie „stark“ die Rechte des Nießbrauchers sein müssen, um eine Einkünftezurechnung zu ihm herbeizuführen. Der BFH hat nun mit seinem Urteil vom 10.10.25 (IX R 4/24, Abruf-Nr. 251496 ) in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung ein weiteres Problem aufgeworfen, nämlich die Steuerpflicht einer entgeltlichen Nießbrauchsablösung.

    1. Sachverhalt

    Im Streitfall war die Klägerin Inhaberin eines lebenslangen Nießbrauchsrechts an einem Grundstück, das zu ihrem Privatvermögen gehörte. Eigentümerin des Grundstücks war eine Erbengemeinschaft, der die Kinder der Klägerin angehörten. Aufgrund des Nießbrauchs war die Klägerin berechtigt, das Grundstück zu nutzen und die hieraus erzielten Erträge zu vereinnahmen.

     

    Die Klägerin machte von diesem Recht Gebrauch und vermietete das Grundstück. Die aus der Vermietung erzielten Einnahmen wurden ihr steuerlich zugerechnet. Zeitweise, ab dem Jahr 2012, vermietete sie das Grundstück an eine KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin sie selbst war. In diesem Zeitraum wurde das Nießbrauchsrecht ihrem Sonderbetriebsvermögen bei der Gesellschaft zugeordnet. Nach dem Ausscheiden der Klägerin aus der Gesellschaft im Jahr 2018 wurde das Nießbrauchsrecht wieder in ihr Privatvermögen überführt; die Einkünfte aus der Vermietung waren fortan erneut als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.