· Fachbeitrag · Mehrstöckige Beteiligung
Berechnung des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Bei einer Schenkung von Anteilen an einer GmbH, die an einer Personengesellschaft als Kommanditistin beteiligt ist, wird im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung das Verwaltungsvermögen (Finanzmittel und junge Finanzmittel) nicht nach der quotalen Beteiligung der GmbH an der Personengesellschaft, sondern nach dem Wert der Beteiligung des Gesellschafters am Gesamthandsvermögen zum gemeinen Wert des Gesamthandsvermögens der Gesellschaft berechnet ( FG München 8.1.25, 4 K 24/22, n. rkr.). |
Sachverhalt
Die Klägerin K1 ist eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG. Gesellschafter der K1 sind als Komplementärin die C-GmbH und als Kommanditisten die B-GmbH (Klägerin K2 mit einer bezahlten Kommanditeinlage von 100 EUR) sowie die D-GmbH (mit einer bezahlten Kommanditeinlage von 9.900 EUR). Die C-GmbH ist nicht am Vermögen der K1 beteiligt. Damit sind K2 mit 1 % und die D-GmbH mit 99 % am Vermögen der K1 beteiligt. Alleiniger Geschäftsführer der K2 sowie der C-GmbH und der D-GmbH ist der Kläger K4.
K4 erbrachte am 19.7.17 zugunsten der K2 eine Einlage i. H. v. 30 Mio. EUR. Sodann leistete K2 am 21.7.17 zugunsten der K1 eine Einlage i. H. v. 30 Mio. EUR. Die Einlage der K2 i. H. v. 30 Mio. EUR wurde auf ein bei der K1 geführtes personengebundenes Rücklagenkonto II verbucht. Am 31.7.17 übertrug K4 an seine drei Kinder, unter anderem an die Klägerin K3, schenkweise jeweils 1/3 seiner Beteiligung an der K2. Das FA traf auf den Bewertungsstichtag 31.7.17 folgende Feststellungen:
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