27.02.2014 · Fachbeitrag · Hessisches Finanzgericht
Erben können Kirchensteuer des Verstorbenen absetzen
Zahlt ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheids für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nach, kann er diese als Sonderausgaben geltend machen.
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