24.04.2026 · Nachricht · Grunderwerbsteuer
Keine „neuen“ Gesellschafter bei quotenwahrender Erbauseinandersetzung
| Nach einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren getroffenen Entscheidung des FG Düsseldorf (15.7.25, 11 V 170/25 A[GE]) führt eine quotenwahrende Erbauseinandersetzung nicht zur Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft i. S. v. § 1 Abs. 2b GrEStG. |
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