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  • 23.07.2026 · Nachricht · Grundbesitzhaltende Personengesellschaft

    Keine GrESt-Befreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen nach vorheriger Singularsukzession

    Das FG Münster (21.5.26, 8 K 1592/24 GrE, Abruf-Nr. 254980 ; Rev. zugelassen) hat entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren.