01.10.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster
Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts ausgesetzt
Der Steuerpflichtige wehrte sich im Wege des Einspruchs gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts und beantragte AdV. Die Feststellung des Grundbesitzwerts durch das Lage-FA erfolgte aufgrund einer Anfrage der Betriebsprüfungsstelle des A-FA, welches seinerseits einen Prüfungsauftrag von dem für die ErbSt/SchenkSt zuständigen B-FA erhielt.
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