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  • 25.01.2024 · Nachricht · Familienheim

    Steuerbefreiung auch bei Erwerb von Gesamthandseigentum

    | Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer GbR wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG für ein Familienheim umfasst – wie das FG München kürzlich in seinem Urteil vom 21.6.23 klargestellt hat. |

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