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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Zahlung eines Erben an einen Wohnungsrechtberechtigten zur Ablösung eines bestehenden Wohnrechts

    | Erbt ein Steuerpflichtiger eine mit einem Wohnrecht belastete Immobilie und beabsichtigt er, nach entgeltlicher Ablösung des Wohnrechts, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Qualifizierung dieser an den Wohnrechtsberechtigten geleisteten Zahlung. Das FG Niedersachsen (2.7.20, 2 K 228/19; Rev. BFH: IX R 9/21, Abruf-Nr. 223607 ) hat hierzu aktuell entschieden, dass eine solche Zahlung zu (nachträglichen) Anschaffungskosten des Grundstücks und nicht zu sofort abziehbaren Werbungskosten führt. |

     

    Diese Auffassung entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BFH. Danach sind Zahlungen zur Ablösung eines einem Dritten zustehenden dinglichen Rechts an einem Grundstück nachträgliche Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB, wenn

    • durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i. S. v. § 903 BGB (u. a. Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstands) beschränkt gewesen sind,
     

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