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  • 20.12.2022 · Nachricht · Denkmalgeschützte Objekte

    Erbschaftsteuerbefreiung bei Zeitnähe zwischen Erwerb und Einleitung von Maßnahmen zur Nutzbarmachung

    | Das FG Münster (19.8.22, 3 K 2935/20 Erb, Abruf-Nr. 232880 ; Rev. zugelassen) hat entschieden, dass die 85%ige Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a ErbStG zumindest die Einleitung von Maßnahmen zur Nutzbarmachung eines denkmalgeschützten Objektes für die Öffentlichkeit kurze Zeit nach Kenntnis des Erwerbs voraussetzt. Eine anschließende mehrjährige Umsetzungsphase könne in diesem Fall unschädlich sein. |

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