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  • 19.12.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

    Der BFH hält nicht mehr an seiner Rechtsprechung fest, nach der eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids ausscheidet, wenn zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unver­ein­barkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz (GG) aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird.