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  • 08.11.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    BFH verneint erneut den Erlass der Erbschaftsteuer

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen kommt auch dann nicht in Betracht, wenn eine nach ertragsteuerlichen Bilanzierungsgrundsätzen anzusetzende Gesellschafterforderung am Stichtag wirtschaftlich gesehen nicht mehr werthaltig ist (BFH 17.4.13, II R 13/11, Abruf-Nr. 133447 ).