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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    Veräußert ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt, steht dies der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen (BFH 9.12.14, IV R 29/14, Abruf-Nr. 174489).

     

    Sachverhalt

    Der Kläger K war mit 2/3 am Kommanditkapital einer GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Weiterer Kommanditist (1/3) war der Sohn S des K. Die KG nutzte die im Eigentum des K befindlichen Grundstücke 1 und 2 (Sonderbetriebsvermögen (SBV)). Zum 2.10.07 verkaufte K das Grundstück 2 an einen Dritten. Am 18.10.07 übertrug K seinen Kommanditanteil, seinen Anteil an der Komplementär-GmbH und das Grundstück 1 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf S.

     

    Das FA wertete die Vorgänge als Aufgabe des Mitunternehmeranteils (MU-Anteil) des K gemäß § 16 Abs. 3 EStG und erfasste einen tarifbegünstigten Gewinn, der auch den Gewinn aus der Veräußerung des Grundstücks 2 beinhaltete. K begehrte für die Übertragung seines MU-Anteils die Buchwertfortführung, den Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks 2 erklärte die KG als laufenden Gewinn. Das FG Münster (9.5.14, 12 K 3303/11 F, EFG 14, 1369) gab der Klage statt. Die Veräußerung des Grundstücks 2 stehe der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG nicht entgegen.

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