24.09.2025 · Nachricht · Beerdigungskosten
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
| Für die eigene Bestattung kann man neben einer Sterbegeldversicherung auch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abschließen. Die Aufwendungen dafür sind aber nicht als außergewöhnliche Belastungen (agB)nach § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, wie das FG Münster in seinem Urteil vom 23.6.25 jüngst klargestellt hat. |
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