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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Nachfolgeplanung und Umsatzsteuer ‒ Vermächtnisse und Schenkungen

    von RA StB Dr. Thomas Stein, FA StR, Ulm

    | In einem ersten Beitrag ( ErbBstg 18, 173 ff.) wurden die umsatzsteuerlichen Folgen von Nießbrauchsbestellungen im Rahmen der Nachfolgeplanung beleuchtet. Hieran schließt sich nun der Blick auf die umsatzsteuerlichen Folgen von Schenkungen und Vermächtnissen an, die im Einzelfall ebenso auftreten können. |

    1. Die vermächtnisweise Zuwendung als Umsatzsteuerproblem

    Auch abseits von Nießbrauchsgestaltungen und Schenkungsvorgängen sind umsatzsteuerliche Fragestellungen in der Nachfolgeplanung zu beachten. Bei diesen Fallgruppen liegt der Fokus auf Vermächtnissen. Erbschaften hingegen werden allgemein als nicht umsatzsteuerbarer Vorgang (Abs. 15a.10 S. 1 Nr. 2 UStAE) eingeordnet.

     

    • Beispiel 1

    Vater V kauft im Jahr 2018 eine Neubauimmobilie, in der seine Tochter T künftig ihre Apotheke betreibt. Im Immobilienkaufvertrag wurde eine Option zur Steuerpflicht gemäß § 9 Abs. 1 UStG i.V. mit § 4 Abs. 9a UStG erklärt. Der Nettokaufpreis betrug 500.000 EUR. Für die Umsatzsteuer i.H. von 95.000 EUR trat die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG ein. Die Immobilie wird anschließend umsatzsteuerpflichtig von V an T vermietet. Das Testament des V sieht vor, dass seine Ehefrau Alleinerbin wird, T aber ein Vermächtnis über die im Jahr 2018 erworbene Immobilie erhält, auch um Erbschaftsteuerfreibeträge zu nutzen. Vater V stirbt im Jahr 2020.

          

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