08.05.2014 · Fachbeitrag ·
Landgericht Mosbach
Die Eltern hatten ihrem Sohn S den Pflichtteil entzogen, mit der Begründung, er habe wiederholt Wurst aus der elterlichen Metzgerei gestohlen und den Vater bedroht. S trägt vor, er habe zwar während seiner Tätigkeit in der Metzgerei Wurst mitgenommen, das hätten seine Eltern aber gestattet, da er keinen Lohn erhalten habe. Auch habe er häufig mit seinem verstorbenen Vater gestritten, dabei aber keine Todesdrohung ausgesprochen. Lediglich seinem Schwager habe er einmal 1.200 EUR weggenommen, weil er bei der ...
08.05.2014 · Fachbeitrag ·
Oberlandesgericht Düsseldorf
Das Testament ist gemäß § 2084 BGB geltungserhaltend dahingehend auszulegen, dass die Erblasserin nach ihrem hypothetischen Willen ihre Tochter – nur – als Vorerbin eingesetzt hat unter der auflösenden ...
08.05.2014 · Fachbeitrag ·
Oberlandesgericht Hamm
Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben sowie jeweils einseitig mit ihnen verwandte Personen gemeinsam als Erben des Letztversterbenden ein und schlägt der überlebende ...
30.04.2014 · Nachricht · Oberlandesgericht Hamm
Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben sowie jeweils einseitig mit ihnen verwandte Personen gemeinsam als Erben des Letztversterbenden ein und schlägt der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Erstversterbenden aus, kann die Schlusserbeinsetzung regelmäßig nicht als Ersatzerbeinsetzung auf den Nachlass des Erstversterbenden ausgelegt werden; für seinen Nachlass tritt dann gesetzliche Erbfolge ein (OLG Hamm 14.3.14, I-15 W 136/13, 15 W 136/13, Abruf-Nr. 141354 ).
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30.04.2014 · Nachricht · Landgericht Mosbach
Der Erblasser und seine Ehefrau hatten sich mit gemeinschaftlichem Testament vom 2.12.09 gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und zwei ihrer drei Kinder zu Schlusserben. Dem Kläger hatten sie den Pflichtteil ...
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22.04.2014 · Nachricht · Oberlandesgericht Düsseldorf
Das Testament ist gemäß § 2084 BGB geltungserhaltend dahingehend auszulegen, dass die Erblasserin nach ihrem hypothetischen Willen ihre Tochter – nur – als Vorerbin eingesetzt hat unter der auflösenden ...
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28.03.2014 · Fachbeitrag ·
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gemäß § 1822 Nr. 2 BGB bedarf der Vormund zur Ausschlagung einer Erbschaft der Genehmigung des Familiengerichts. Maßstab ist allein das Wohl des Mündels. Ob die Ausschlagung einer Erbschaft genehmigungsfähig ist, hängt nicht allein von dem wirtschaftlichen Interesse des Mündels ab. Auch seine Gesamtbelange sind umfassend zu würdigen. Vorliegend entspricht
die vom Vormund erklärte Ausschlagung dem Wohl des Kindes (Brandenburgisches OLG 23.1.14, 9 UF 16/13, Abruf-Nr. 140898 ).