28.07.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Die Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründeten rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts unterliegt unabhängig von den damit verfolgten Zielen und den der neuen Stiftung nach ihrer Satzung obliegenden Aufgaben der SchenkSt, soweit nicht eine Steuerbefreiung eingreift (BFH 13.4.11, II R 45/09, Abruf-Nr. 111940 ).
26.07.2011 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Eine Abfindungszahlung, die im Rahmen eines Vergleichs an einen Erbprätendent ausgezahlt wird, unterliegt nur dann der ErbSt, wenn der Erwerb auf einen erbrechtlichen Rechtsgrund zurückgeführt werden kann. Erhält der Erbprätendent eine vergleichsweise Abfindung dafür, dass er die Erbenstellung eines Alleinerben nicht mehr bestreitet, so ist diese Abfindung nicht als Erwerb von Todes wegen der ErbSt zu unterwerfen.