03.08.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Anteile an einer Personengesellschaft werden regelmäßig mit dem Ziel verschenkt, einerseits die schenkungsteuerlichen Steuerverschonungen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG zu erhalten, andererseits aber auch einkommensteuerlich eine unentgeltliche Übertragung gemäß § 6 Abs. 3 EStG unter Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven zu realisieren. Problematisch sind solche Übertragungen in der Regel dann, wenn neben dem Gesellschaftsanteil auch noch Sonderbetriebsvermögen (SBV) vorhanden ist.