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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Verwaltungsvermögenstest bei einem Anteil an einer GmbH & Co. KG

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Der Wert des Anteils eines Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG wird für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den für Personengesellschaften geltenden Grundsätzen als Wert des Anteils am Betriebsvermögen ermittelt und festgestellt (§ 12 Abs. 5 ErbStG i.V. mit § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG, § 157 Abs. 5 BewG). Er umfasst gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 5 und § 97 Abs. 1a BewG für jeden der Gesellschafter den Anteil am Gesamthandsvermögen und dessen Sonderbetriebsvermögen. |

    1. Einleitung

    Die Ermittlung erfolgt unter Anwendung des § 109 Abs. 2 BewG i.V. mit § 11 Abs. 2 BewG. Bezogen auf den so ermittelten Wert des Gesellschaftsanteils ist sodann der Anteil des Verwaltungsvermögens zu ermitteln. Die ErbStH gehen auf die Rechtsform der GmbH & Co. KG weder im bewertungsrechtlichen Teil noch im erbschaftsteuerlichen Teil ausdrücklich ein. Einschlägige Beispiele nennen entweder die Rechtsform der OHG oder sprechen allgemein vom Kommanditisten einer KG. Dies ist insofern erstaunlich, als die GmbH & Co. KG die in der Praxis übliche Rechtsform für eine Personengesellschaft ist. Der folgende Musterfall geht daher anhand der Rechtsform der GmbH & Co. KG auf die Frage ein, wie sich der Anteil der Kommanditisten am Verwaltungsvermögen einer GmbH & Co. KG ermittelt und welche Regeln für den Verwaltungsvermögenstest gelten.

    2. Sachverhalt

    A und B sind mit jeweils 50 % als Kommanditisten an der AB-GmbH & Co. KG beteiligt. Einzige Komplementärin ist die AB-GmbH, die an der KG vermögensmäßig nicht beteiligt ist. A und B halten die Anteile an der AB-GmbH nicht im Gesamthandsvermögen der KG (Einheitslösung), sondern mit jeweils 50 % im Sonderbetriebsvermögen (SBV). Das Stammkapital der AB-GmbH beträgt 50.000 EUR und ist voll eingezahlt. Außer einem Bankguthaben von 4.000 EUR sind in der AB-GmbH keine weiteren Vermögenswerte vorhanden. A und B sind zu jeweils 50 % am Gewinn und Verlust der AB-GmbH & Co. KG beteiligt, B erhält einen Vorabgewinn von jährlich 230.000 EUR.

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