· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Günstige Aufteilung des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften optimal gestalten
von Steuerberater Hans Günter Christoffel, Bornheim
§ 97 Abs. 1a BewG enthält Vorgaben zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft. Danach wird der gemeine Wert des Gesamthandsvermögens durch Vorwegzurechnung der Kapitalkonten, Verteilung des restlichen Betriebsvermögens nach dem maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel und Zurechnung der aktiven Wirtschaftsgüter und Schulden des SBV ermittelt. Was hier im Detail zu beachten ist, wird nachfolgend unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung dargestellt. Anhand des abschließenden Praxisfalls lässt sich leicht nachvollziehen, wie sich die Aufteilungsmethode bei der Erbschaftsbesteuerung günstig auswirken kann.
1. Grundsätze zur Aufteilung eines Mitunternehmeranteils
Schematisch lässt sich die Aufteilung eines Mitunternehmeranteils gemäß § 97 Abs. 1a BewG wie folgt darstellen:
Mitunternehmeranteil = Anteil am Gesamthandsvermögen zzgl. SBV |
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig