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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Günstige Aufteilung des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften optimal gestalten

    von Steuerberater Hans Günter Christoffel, Bornheim

    § 97 Abs. 1a BewG enthält Vorgaben zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft. Danach wird der gemeine Wert des Gesamthandsvermögens durch Vorwegzurechnung der Kapitalkonten, Verteilung des restlichen Betriebsvermögens nach dem maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel und Zurechnung der aktiven Wirtschaftsgüter und Schulden des SBV ermittelt. Was hier im Detail zu beachten ist, wird nachfolgend unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung dargestellt. Anhand des abschließenden Praxisfalls lässt sich leicht nachvollziehen, wie sich die Aufteilungsmethode bei der Erbschaftsbesteuerung günstig auswirken kann.

    1. Grundsätze zur Aufteilung eines Mitunternehmeranteils

    Schematisch lässt sich die Aufteilung eines Mitunternehmeranteils gemäß § 97 Abs. 1a BewG wie folgt darstellen:

     

    Mitunternehmeranteil = Anteil am Gesamthandsvermögen zzgl. SBV

    • 1. Ermittlung des Werts des Gesamthandsvermögens
    • 2. Verteilung des Werts des Gesamthandsvermögens nach den jeweiligen Kapitalkonten (einschließlich Festkapital, gesamthänderisch gebundener Rücklage und variablen Kapitalkonten, soweit sie Eigenkapitalcharakter haben)
    • 3. Verteilung des Restwerts nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel, wobei Vorabgewinne nicht zu berücksichtigen sind
    • 4. ± Gemeiner Wert des SBV