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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Begünstigungstransfer: GmbH-Anteile in der Erbauseinandersetzung

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Der BFH hat für das Familienheim und für vermietete Wohnimmobilien entschieden, welche Folgen die Erbauseinandersetzung für die Steuerbefreiungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c und § 13c ErbStG hat ( BFH 23.6.15, II R 39/13, ErbBstg 15, 247 f., DStR 15, 2066). Die hierzu aufgestellten Grundsätze sind auch für die Steuerbefreiung von Unternehmen gemäß §§ 13a , 13b ErbStG zu beachten. Der folgende Musterfall zeigt unter anderem auf, wie sich die Rechtsprechung des BFH im Falle der Erbauseinandersetzung über einen vererbten GmbH-Anteil auswirken kann. |

    1. Musterfall

    Sohn S und Tochter T werden im Wege der gesetzlichen Erbfolge Erben nach ihrem am 25.3.15 verstorbenen Vater V je zur Hälfte. Zum Nachlass gehört

     

    • ein Anteil von 60 % am Nennkapital der in München ansässigen X-GmbH, für den gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG ein Anteilswert von 1.780.000 EUR festgestellt wird,
          

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