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  • · Fachbeitrag · Anteilsübertragung

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Bei der Schenkung von GmbH-Anteilen kann es ertragsteuerlich von großer Bedeutung sein, ob die Anteile zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehören. Wird eine zum Betriebsvermögen gehörende Beteiligung verschenkt, führt dies zur Entnahme und damit zur Aufdeckung stiller Reserven. Gehört sie zum Privatvermögen, ist dies grundsätzlich nicht der Fall. Entsprechende Fragen können z. B. bei Unklarheiten über Bestehen oder Nichtbestehen einer Betriebsaufspaltung oder über die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens zu klären sein. |

    1. Musterfall

    Die Eheleute M und F gründen im Jahr 01 die H-GmbH. M hält 45 % und F zunächst 55 % der Geschäftsanteile. Ehemann M ist auch Geschäftsführer der GmbH. Diese betreibt an mehreren Standorten Einzelhandels-Fachmärkte. Die hierfür genutzten Immobilien vermietet M an die H-GmbH.

     

    Im Jahr 10 errichtet die H-GmbH einen Online-Shop, da sie beabsichtigt, ihre Produkte auch über das Internet zu verkaufen. Die Umsetzung dieses Projekts scheitert allerdings, da der Einkaufsverband, dem die H-GmbH seinerzeit angehörte, einen Internet-Produktabsatz nicht gestattet und ein Ende der Lieferbeziehung androht. Daraufhin gründet M im September 13 ein Einzelunternehmen. Unternehmensgegenstand des Einzelunternehmens war der Handel mit Geräten und deren Versand. Das Einzelunternehmen führt den von der H-GmbH aufgebauten Online-Shop fort. Das hierfür erforderliche Personal überlässt die H-GmbH dem Einzelunternehmen gegen Entgelt.

        

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